1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 1‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung von ¾ der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘267.00, ausmachend CHF 3‘200.25. 4. Zur Bezahlung von ¾ der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2‘000.00, ausmachend CHF 1‘500.00. 5. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung an C.___