37 Aufgrund dieser Faktoren erscheint für die Tätlichkeiten eine Übertretungsbusse von CHF 400.00 angemessen. 22.3 Asperation für geringfügige Sachbeschädigung Die durch den Beschuldigten beschädigte Lesebrille hatte einen sehr geringen Wert von unter CHF 50.00, was dem Tatbestand der geringfügigen Sachbeschädigung jedoch inhärent ist. Die Beschädigung einer Lesebrille erfordert keine grosse Krafteinwirkung oder Mühe.