22. Strafzumessung betreffend Übertretungen 22.1 Vorbemerkung Die Übertretungsbussen für die Tätlichkeit und die geringfügige Sachbeschädigung sind zu einer Gesamtstrafe zu verbinden. Da die Tätlichkeiten die höhere objektive Tatschwere beinhaltet, wird diese zur Bestimmung der Einsatzstrafe herangezogen. 22.2 Tätlichkeiten vom 5. Juni 2015 Der aufgebrachte Beschuldigte schlug mehrfach auf den praktisch wehrlos im Auto sitzenden Privatkläger ein. Die Verletzungen des Privatklägers sind jedoch im bereits tiefen Rahmen der Tätlichkeiten als gering anzusehen. Auch ist das Bestreben des Beschuldigten, H._____