Die Tatsache, dass er nicht von Anfang an bzw. nur teilweise geständig war und dementsprechend keine Einsicht oder Reue zeigte, darf ihm nicht zum Nachteil gereichen. Dieser Aspekt ist ebenfalls neutral zu gewichten. 19.3 Strafempfindlichkeit und Auswirkungen der Strafe auf das Leben des Täters Weiter ist die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten als durchschnittlich zu bezeichnen, weshalb auch die Strafempfindlichkeit neutral zu werten ist. 19.4 Fazit Die Täterkomponenten sind allesamt neutral zu gewichten. 20. Konkretes Strafmass und Strafart Insgesamt erscheint eine Strafe von 10 Strafeinheiten als angemessen.