Als abstrakt schwerstes Delikt ist die Strafe für die Sachbeschädigung zuerst festzulegen und anschliessend ist die Übertretungsbusse für die Tätlichkeiten sowie die geringfügige Sachbeschädigung zusätzlich festzulegen. Die Übertretungsbussen sind unter Anwendung des Asperationsprinzips nach 49 Abs. 1 StGB zu einer Gesamtstrafe zu verbinden.