III. Rechtliche Würdigung 11. Vorbemerkungen In Bezug auf die theoretischen rechtlichen Ausführungen kann vorab vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 393 ff., S. 29 ff. der Urteilsbegründung). Der notwendige Strafantrag wurde für sämtliche Delikte fristgemäss gestellt (pag. 20).