zur Treppe vor dem Hauseingang und sprachen mit H.________, welche oben aus dem Fenster schaute. Der Privatkläger stieg in der Folge aus seinem 27 Auto aus und blieb in dessen Nähe stehen. Er verkündete, nun die Polizei zu rufen. Er zeigte G.________ danach noch einige Dokumente und fuhr schliesslich zur Polizeiwache in K.________ 10.3.9 Fazit Beweiswürdigung Zusammengefasst ergibt sich für die Kammer aus den subjektiven und auch objektiven Beweismitteln ein klares Bild und sie erachtet den Sachverhalt gemäss Ziff. 2. des Strafbefehls (pag. 39) als erstellt.