__ den Beschuldigten wegzuziehen bzw. ihn zum Aufhören zu bewegen, was ihm schliesslich auch gelang. Der Beschuldigte schlug die Autotüre wuchtig zu und sagte dem Privatkläger erneut, er solle verschwinden. Insgesamt dauerte dieses Kerngeschehen nur wenige Sekunden. Gemäss Verteidigung sei es auffällig, dass nicht mehr Leute den Vorfall beobachtet hätten, da mehrfach gehupt worden sei (pag. 473). Dazu ist zu sagen, dass der Vorfall von mehreren Personen vollständig oder teilweise beobachtet wurde. Da es in der Regel vom Zufall abhängt, wer einen Vorfall beobachtet, ist der Kammer überdies nicht klar, welcher Beweiswert diesem Argument zukommt.