hupte der Privatkläger ebenfalls mehrmals, was auf der Tonbandaufnahme zu hören ist. Der Beschuldigte öffnete die Autotür und versuchte den Privatkläger zu packen bzw. herauszuziehen und schlug weiter mit beiden Fäusten auf ihn ein. Seine Schläge erreichten dabei keine hohe Intensität, da der Beschuldigte im Auto keinen Platz zum Ausholen hatte. Während dieses Geschehens schnallte sich der Privatkläger mit der rechten Hand ab und rutschte im Auto nach rechts. Demgegenüber versuchte G.________ den Beschuldigten wegzuziehen bzw. ihn zum Aufhören zu bewegen, was ihm schliesslich auch gelang.