Jedoch enthalten seine Aussagen – obwohl er den Beschuldigten auch belastet – eine klar erkennbare Beschönigungstendenz bezüglich des Verhaltens des Beschuldigten. Ebenfalls besteht die Tendenz den Privatkläger möglichst schlecht darzustellen, namentlich erwähnte er sehr oft, dass dieser seine Frau schlagen würde und dass viele Wörter gegenüber dem Beschuldigten gefallen seien, nennen konnte er jedoch nur „dicki Sau“. Auch machte er grosse Gedächtnislücken geltend wie beispielsweise „ich habe da oben eine Lücke“, was seine Unsicherheit zeigt.