_ habe ihn auf die Scheibe angesprochen und gesagt, das zahle die Versicherung. Schliesslich versuchte der Privatkläger nicht, die Geschehnisse aggraviert darzustellen, sondern sagte auch entlastend aus. Er gab beispielsweise an, keine schlimmen Verletzungen gehabt zu haben und dass seine Lesebrille sehr günstig gewesen sei. Auch korrigierte er seine Aussagen häufig spontan selbst oder gab an, wenn er sich bei einer Tatsache nicht ganz sicher war, was seine Aussagen glaubhaft macht. Es hat sich zudem gezeigt, dass sich die Aussagen mit den Erkenntnissen der Tonbandaufnahme und dem Fotorapport decken.