21 chen Beschimpfungen des Privatklägers verursachte Gemütslage, als möglichst schlimm darzustellen, indem er angab, dass er „am Arsch“ gewesen sei und dass er „düregheit“ sei (pag. 316). Damit verfolgte er offensichtlich das Ziel, sein eigenes Verhalten nachvollziehbar darzustellen, bestätigte gleichzeitig aber auch den Eindruck, dass er wütend war und vom Zeugen G.________ zurückgehalten werden musste, was wiederum mit den Äusserungen von G.________ auf der Audiodatei übereinstimmt.