Zudem liess er keine Gelegenheit aus, den Privatkläger möglichst schlecht darzustellen, wofür nur einige Beispiele genannt seien: Der Privatkläger habe ihn schlimm beschimpft (pag. 314), Frau H.________ habe Panik vor dem Privatkläger gehabt (pag. 49), der Privatkläger könne die Verletzungen durch einen Gläubiger erhalten haben, da er dermassen viele Schulden habe (pag. 146), die Freundin von L.________ habe Angst vor dem Privatkläger (pag. 146), der Privatkläger funktioniere so, dass er vor Dritten „Seich“ über andere erzähle (pag. 146), er traue dem Privatkläger zu, dass dieser die Tonbandaufnahmen manipuliert habe (pag.