Die Kammer stimmt dem zwar insoweit zu, als dass der Beschuldigte mit dieser Aussage nicht den angeklagten Sachverhalt eingestanden hat. Dennoch ist diese Aussage eben sehr bezeichnend für die gesamten Aussagen des Beschuldigten, da er zuerst alles abstritt und erst auf Vorhalt zugab, dass es den eigentlichen Vorfall, den er vorher in seinen Aussagen komplett übersprang, doch gegeben hat. Seine Erklärungen dazu, wieso er diesen Vorfall zuvor geleugnet habe, sind nicht nachvollziehbar und unglaubhaft: unter anderem gab er an;