Er habe ausgesagt, dass er nichts gesehen habe. Es hätte ein Gestürm gehabt, wie in dem Haus eigentlich immer, eine Handgreiflichkeit habe er aber nicht gesehen. Er habe nur gesehen, dass der Beschuldigte dem Privatkläger gesagt habe, er solle dieses Stück Land verlassen. Der Beschuldigte habe den Privatkläger mit vorgestreckter Hand davon abgehalten, das Haus zu betreten. Die beiden seien auf dem Vorplatz gestanden, sie seien überall ein bisschen gestanden, es habe sich hin und her geschoben. Sie hätten sich angeschrien.