Sie habe auch nicht gesagt „Hui was ist denn da passiert“, als sie am Auto des Privatklägers vorbeigegangen sei (pag. 290). 10.2.7 Aussagen L.________ (pag. 3, 279 ff.) Gemäss Anzeigerapport vom 29. Juli 2015 wurde L.________ am 29. Juli 2015 telefonisch von der Polizei kontaktiert und hat folgende Angaben gemacht: Er habe in der fraglichen Zeit einmal einen lauten Streit vor dem Haus wahrgenommen. Tätlichkeiten hätten er und seine Freundin jedoch nie wahrgenommen. Er habe lediglich beobachten können, dass der Privatkläger vom Beschuldigten mehrfach zum Verlassen der Gegend aufgefordert worden sei.