Sie sei auf der Treppe stehen geblieben. Es sei darum gegangen, dass der Privatkläger kein Recht gehabt habe, auf dem Hausplatz zu sein. Die Leute, die unten gewohnt haben, hätten am Fenster gestanden und hätten auch alles mitbekommen. Sie könne sich nicht an eine laute Auseinandersetzung erinnern. Der Beschuldigte sei auch bei der Treppe gewesen, wohingegen der Privatkläger bei seinem Auto auf dem Hausplatz gestanden habe (pag. 288). Sie habe nicht mitbekommen, dass jemand tätlich angegriffen, verletzt oder etwas beschädigt worden wäre (pag. 289). Sie habe auch nicht gesagt