19 Dies sei gewesen nachdem die Papiere gezeigt wurden. Der Beschuldigte sei auf die verbalen Beleidigungen hin sehr ruhig geblieben. Sie habe nicht gesehen, dass der Beschuldigte halb in das Auto des Privatklägers gegangen sei und G.________ ihn nur mit Mühe habe zurückhalten können. Sie habe dies nicht gesehen, da sie aus dem Fenster geschaut, mit M.________ gesprochen und zugleich noch mit der Verwaltung telefoniert habe. Den Moment am Anfang, als sie zum Auto gekommen seien, habe sie gesehen, da habe der Beschuldigte nichts gemacht (pag.