Jedenfalls sei dann M.________ gekommen. Sie sei bei der Treppe gestanden und habe zugeschaut. Der Privatkläger habe G.________ noch irgendwelche Papiere gezeigt. Nachdem habe er auf die Hupe gedrückt und sei davongefahren. Sie habe nicht gesehen, dass sich der Beschuldigte in das Fenster der Führertüre gelehnt habe oder die Führertüre geöffnet habe (pag. 305). Es sei zu keinen Tätlichkeiten gekommen. Der Beschuldigte sei irgendwann gegen das Auto gegangen und habe dem Privatkläger gesagt, er habe hier nichts verloren, er solle jetzt gehen. G.________ sei zum Beschuldigten gegangen und habe gesagt „G.________, das hat keinen Sinn“.