Es sei komisch, dass man auf der Aufnahme das „dicki Sou“-Zeugs nicht höre (pag. 297). Die Worte des Privatklägers hätten den Beschuldigten verletzt, deswegen sei er wütend geworden (pag. 299). 10.2.5 Aussagen H.________ (pag. 302 ff.) Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 8. März 2018 sagte H.________ zusammengefasst folgendermassen aus: Der Privatkläger sei schon auf dem Vorplatz gewesen, als der Beschuldigte und G.________ gekommen seien. G.________ sei auf das Auto zugegangen und der Privatkläger sei ausgestiegen (pag. 304) und habe zum Beschuldigten gesagt, er habe hier nichts zu suchen. Jedenfalls sei dann M._____