Der Beschuldigte habe durch die offene Autotüre reingewollt und sei dabei an der Hupe angekommen, er habe ihn aber gehalten (pag. 295). Der Privatkläger solle sich schämen, wenn er seine Frau schlage. Die Fensterscheibe des Autos sei nicht kaputt gegangen (pag. 296). Auf Frage, wieso er bei der Polizei nicht gesagt habe, dass er den Beschuldigten habe zurückhalten müssen, gab er an, dass es ihm vielleicht nicht in den Sinn gekommen sei, es sei soviel passiert. Es sei komisch, dass man auf der Aufnahme das „dicki Sou“-Zeugs nicht höre (pag.