Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 8. März 2018 gab G.________ Folgendes zu Protokoll: Als sie hingegegangen seien, habe der Privatkläger gerufen „Jetzt chunnt di dicki Sau scho wider“, da habe er den Beschuldigten etwas zurückhalten müssen und habe gesagt „itz isch fertig“, da er auf den Privatkläger habe losgehen wollen. Es sei dann hin und her geredet worden, was genau wisse er nicht mehr, es sei zu lange her. Er habe eine Lücke hier oben (Bemerkung: im Gedächtnis) und wisse nicht mehr alles. Der Beschuldigte habe durch die offene Autotüre reingewollt und sei dabei an der Hupe angekommen, er habe ihn aber gehalten (pag.