Er habe gegen den Beschuldigten keine Chance, er habe sich deshalb nicht zur Wehr gesetzt, sondern nur versucht sich zu schützen (pag. 10). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 31. August 2017 bestätigte der Privatkläger seine bisherigen Aussagen und gab an, dass er ca. 30 Minuten nach der SMS- Nachricht zum Haus von H.________ gefahren sei. Der Beschuldigte und G.________ hätten ihn beschimpft, so dass er Angst gehabt habe, als sie vor der Autotür gestanden seien. Der Beschuldigte sei ausgerastet und habe durch die Öffnung der Scheibe auf ihn eingeschlagen. Der Beschuldigte sei immer weiter hineingelehnt und habe mit seinem Gewicht die Fensterscheibe kaputt gemacht.