_ gefahren, da ihm telefonisch mitgeteilt worden sei, dass von der Polizei aufgrund eines Verkehrsunfalles niemand kommen könne (pag. 23). Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 13. Juni 2015 hat der Privatkläger festgehalten, dass der Beschuldigte ihn sicher mehr als 5 Mal durch die Autoscheibe und mehr als 5 Mal im Auto geschlagen habe, wobei er sich jeweils irgendwo im Auto habe abstützen müssen. Er habe 2-3 Tage leichte Schmerzen am linken Oberarm gehabt und den kleinen Kratzer an der linken Wange gespürt (pag. 9).