Der Beschuldigte und G.________ seien dann zum Fenster zu H.________ gegangen. Als sie weit weg genug gewesen seien, sei er ausgestiegen und habe gesagt, dass er die Polizei rufen werde. G.________ sei zu ihm gekommen und habe zu ihm gesagt, dass das mit der Scheibe die Versicherung zahlen würde. Er sei schliesslich zur Polizeistation in K.________ gefahren, da ihm telefonisch mitgeteilt worden sei, dass von der Polizei aufgrund eines Verkehrsunfalles niemand kommen könne (pag.