17 Gesicht getroffen, wobei die Brille kaputt gegangen sei. Jedoch habe der Beschuldigte keinen Platz zum Ausholen der Faust gehabt. Der Beschuldigte habe mit dem Oberkörper auf die Hupe gedrückt, was ihn (den Privatkläger) auf die Idee gebracht habe, einen Dauerton zu hupen, damit Passanten auf ihn aufmerksam werden und ihm helfen würden. G.________ habe zum Beschuldigten gesagt, er solle aufhören. Der Beschuldigte habe daraufhin die Autotür mit voller Wucht zugeschlagen und zum Privatkläger gesagt, er solle „verreissen und verschwinden“ oder so ähnlich. Der Beschuldigte und G.__