Er habe ihm zudem einfach gesagt, er solle den Hausplatz verlassen. Er sei dann auch gegangen, als der Privatkläger gegangen sei, deshalb wisse er nicht, ob die Polizei noch gekommen sei (pag. 146). Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 3. März 2018 machte der Beschuldigte davon abweichende Aussagen: Die Zeugen hätten sicher richtig ausgesagt. Der Privatkläger habe ihn verletzt mit seinen Äusserungen wie „dicke/fetti Sau“, er breche ihm den Arm und „brätsche“ ihn zu Boden. Irgendeinmal könne ein Mensch nicht mehr. Es sei irgendwann eskaliert, aber er habe den Privatkläger nicht geschlagen oder so.