auf den Parkplatz vor der F.________. Es kam zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger zu einem Wortwechsel, als der Privatkläger im Auto sass. Bestritten ist hingegen, ob der Privatkläger den Beschuldigten beschimpfte. Weiter ist bestritten, ob der Beschuldigte zum Privatkläger sagte, er solle verschwinden,