10. Vorwürfe der Drohung, Tätlichkeiten und Sachbeschädigungen vom 5. Juni 2015 10.1 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Privatkläger am 5. Juni 2015 mit seinem Auto zum Domizil von H.________ an der F.________ in E.________ fuhr, da er mit ihr sprechen wollte. Dies hatte er ihr zuvor per SMS angekündigt. H.________ hat daraufhin den Beschuldigten informiert und bat ihn, vorbei zu kommen. Der Beschuldigte kam sodann gemeinsam mit G.________ auf den Parkplatz vor der F.________.