Der Beschuldigte kam in die Wohnung der Ehegatten und auf Beschimpfungen des Privatklägers hin packte er diesen am Kragen. Er setzte sich in der Folge an den Küchentisch und trank einen Kaffee, während im Wohnzimmer ein Streitgespräch zwischen dem Privatkläger und H.________ stattfand, welches der Privatkläger mit seinem Mobiltelefon aufzeichnete (pag. 182 Sprachmemo 002). Nachdem H.________ in die Küche zurück kehrte und es zu erneuten Beschimpfungen durch den Privatkläger kam, packte der Beschuldigte den Privatkläger erneut am Kragen und am Oberarm und drückte ihn auf das Sofa. Die Kammer ist wie die Vorinstanz (pag.