138). An der Fortsetzungsverhandlung vom 8. März 2018 führte er aus, dass er niemals in der Wohnung rückwärts laufen würde, wegen des kleinen Hundes (pag. 312). Ausserdem habe er den Beschuldigten nicht mit „dicke Sau“ oder Ähnlichem beschimpft. Er würde das nie machen, und der Beschuldigte sei ihm ja total überlegen gewesen (pag. 313).