Er habe dann zu seiner Frau gesagt, was sie mit dem (dem Beschuldigten) wolle, den finde sie ja eh eklig. Danach sei dieser aufgestanden und habe ihn auf die Couch gedrückt, indem er ihn ungefähr 2 Meter zurückgeschoben habe und er rückwärts auf die Couch gefallen sei. Soweit er sich erinnern könne, hätten keine Faustschläge stattgefunden (pag. 136). Auf Frage, ob er den Beschuldigten nie beschimpft oder beleidigt habe, gab er an, nicht zu wissen, ob das, was er gesagt habe (Bemerkung: „den findest du ja eh eklig“), eine Beleidigung gewesen sei, und verneinte, dass er weiter etwas gesagt habe (pag. 138).