8 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung am 31. August 2017 führte der Privatkläger erneut aus, dass der Beschuldigte, als er in die Wohnung kam, sofort auf ihn losgekommen sei und ihn gepackt habe, so seien die blauen Flecken am Oberarm und am Hals entstanden. Danach habe sich der Beschuldigte an den Küchentisch gesetzt, er (der Privatkläger) habe mit seiner Frau eine kleine Auseinandersetzung gehabt, welche er mit dem Mobiltelefon aufgezeichnet habe (pag. 135, vgl. pag. 182 Sprachmemo 002). Er habe dann zu seiner Frau gesagt, was sie mit dem (dem Beschuldigten) wolle, den finde sie ja eh eklig.