Gleichzeitig habe der Beschuldigte ihn wieder am Hals und Kragen gepackt und auf die Couch gedrückt. Der Beschuldigte sei brutaler geworden und habe auf ihn eingeschlagen. Er sei auf der Couch gelegen und der Beschuldigte sei vor ihm gestanden, weswegen er die Schläge einigermassen habe abwehren können (pag. 24). Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 13. Juni 2015 bestätigte er seine Angaben zu den erlittenen Verletzungen bzw. sichtbaren Spuren des Vorfalls (pag. 8 f.).