9 sage im Verfahren BJS 15 15984 räumte der Beschuldigte sodann ein, dass es vielleicht so gewesen sei, dass er den Privatkläger nach der Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten am Kragen gepackt und aufs Sofa gedrückt habe (pag. 144). Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung machte der Beschuldigte keine spezifischen Aussagen mehr zu den Geschehnissen des 24. April 2015, jedoch führte er seine allgemeine Gemütslage anlässlich der Vorfälle so aus, dass ein Mensch einmal einfach nicht mehr könne und dass er am „Arsch“ gewesen sei (pag.