49), leugnete er hingegen, auf die angeblichen Beleidigungen des Privatklägers überhaupt reagiert zu haben. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 31. August 2017 führte der Beschuldigte sodann aus, dass der Privatkläger gekommen sei und „die dicke Drecksau ist auch da“ gesagt habe und dass er (Privatkläger) wisse, wo er (Beschuldigter) arbeite. Mit einem Schlag läge er (Beschuldigter) auf dem Boden und mit zwei Schlägen könne er (Privatkläger) ihm die Hand brechen.