Es sei zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten gekommen, die sich im Wohnzimmer befunden hätten. Als H.________ in die Küche gekommen sei, habe er gesagt, sie sollen aufhören. Der Privatkläger habe ihn dann erneut angegangen, sodass er (der Beschuldigte) schliesslich aufgestanden sei und den Privatkläger am Kragen gepackt und ihn aufs Wohnzimmersofa gedrückt habe. In der schriftlichen Stellungnahme, welche er am 11. September 2016 als Einsprache zum Strafbefehl einreichte (pag. 49), leugnete er hingegen, auf die angeblichen Beleidigungen des Privatklägers überhaupt reagiert zu haben.