_ hätten sich danach um die Ecke befunden und hätten eine Auseinandersetzung gehabt, bei der er sie wahrscheinlich tätlich angegangen habe. Danach sei er zurückgekommen und hätte ihn (den Beschuldigten) erneut beschimpft. Danach sei die Polizei gekommen (pag. 5). Er gab auf Frage explizit an, den Privatkläger nicht tätlich angegriffen zu haben (pag. 6). In der delegierten Einvernahme im Verfahren BJS 15 15984 vom 28. Oktober 2015 sagte der Beschuldigte demgegenüber völlig abweichend aus: Es sei zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten gekommen, die sich im Wohnzimmer befunden hätten.