7 terscheibe beschädigt worden sei (Schaden total CHF 719.00). Der Privatkläger habe versucht auszuweichen, wobei der Beschuldigte die Autotür geöffnet und mehrmals mit beiden Fäusten abwechselnd auf den Privatkläger eingeschlagen haben soll. Beim Schlag ins Gesicht soll die Lesebrille des Privatklägers kaputt gegangen sein (geringfügiger Sachschaden). Die Beweiswürdigung wird in der Folge zur besseren Übersicht für die beiden Sachverhaltskomplexe separat vorgenommen.