___ in E.________ am Hals gepackt haben und ihn einige Zeit später wieder am Hals gepackt haben, ihn aufs Sofa gedrückt und ihm mehrere Faustschläge verpasst haben. Am 5. Juni 2015 um ca. 14.45 Uhr soll der Beschuldigte dem Privatkläger an der F.________ in E.________ damit gedroht haben, dass dieser vom Haus seiner Ex- Frau verschwinden solle, ansonsten erhalte er eins aufs Maul. Kurze Zeit später soll der Beschuldigte den Privatkläger auf der Strasse durchs offene Autofenster des Privatklägers gepackt und auf diesen eingeschlagen haben, wobei die Fens-