8. Ausgangslage / Vorwurf gemäss Anklage (Strafbefehl) Dem Beschuldigten werden gemäss Strafbefehl (pag. 39), der vorliegend als Anklage dient, Tätlichkeiten und Drohung am 24. April 2015 sowie Drohung, Tätlichkeiten und Sachbeschädigungen am 5. Juni 2015 zum Nachteil des Privatklägers vorgeworfen. Für den Vorwurf der Drohung vom 24. April 2015 erfolgte ein Freispruch, welcher bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Gemäss den verbleibenden Vorwürfen soll der Beschuldigte am 24. April 2015 um ca. 23.40 Uhr den Privatkläger in dessen ehemaliger Wohnung an der F.________ in E.___