Das vorliegend in Frage stehende (Streit)-Gespräch wurde in hoher Lautstärke auf dem öffentlichen Parkplatz der Liegenschaft an der F.________ in E.________ geführt. Bereits die zahlreichen einvernommenen Personen, welche das Gespräch beobachtet bzw. mitgehört haben, zeigen eindrücklich, dass das Gespräch ohne Mühe von weitem hörbar war. Zudem liegt der Parkplatz an einer öffentlichen Strasse und unmittelbar neben dem Laden „I.________“ (vgl. pag. 327), weshalb unbestimmte Drittpersonen das Gespräch zufällig hätten mithören können.