3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 459). 4. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten in der Berufungserklärung folgende Rechtsbegehren (pag. 427 f.): I. 1. Es sei festzustellen, dass Ziffern • I (Freispruch, ohne Kostenverlegung und Entschädigungsregelung) und • IV. 1 des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura – Seeland vom 8. März 2018 in Rechtskraft erwachsen sind.