2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Fürsprecher B.________ am 9. März 2018 frist- und formgerecht Berufung an (pag. 361). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 11. April 2018 (pag. 417 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 20. April 2018 frist- und formgerecht Berufung (pag. 426 ff.). Mit Schreiben vom 26. April 2018 verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 436). Der Privatkläger, vertreten durch Rechtsanwältin D.___