_, F.________, z.N. des Privatklägers. Hierfür verurteilte es den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 2‘800.00, deren Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt wurde, zu einer Verbindungsbusse von CHF 700.00, wofür die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 7 Tage festgesetzt wurde sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00, wofür die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage festgesetzt wurde.