1. Erstinstanzliches Urteil Am 8. März 2018 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 24. April 2015 in E.________, F.________, z.N. C.________ (nachfolgend: Privatkläger), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.