19 erhält (pag. 263 Z. 18 ff.). Gegenwärtig wohnt er bei seinen Eltern und bezahlt für Kost und Logis ungefähr CHF 350.00 monatlich, daneben kommt der Beschuldigte noch für seine Handyrechnung sowie für Kleidung auf (pag. 264 Z. 13 ff.). Die Krankenkassenprämie bezahlt der Beschuldigte nicht selbst (pag. 264 Z. 21 f.). In Anbetracht der tiefen monatlichen Lebenskosten – der Beschuldigte bezahlt für Kost, Logis und Krankenkasse nur CHF 350.00 monatlich – ist die von der Vorinstanz festgesetzte Tagessatzhöhe von CHF 30.00 angemessen und zu bestätigen.