13. Tatkomponenten 13.1 Objektive Tatschwere Betreffend das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist festzuhalten, dass der Beschuldigte die Amtshandlung letztendlich nicht verhinderte, sondern einzig verzögerte. In Bezug auf die Art und Weise der Herbeiführung ist die erhebliche Intensität des Tatvorgehens zu beachten; so waren mehrere Polizisten notwendig, um den Beschuldigten an der Flucht zu hindern, ihn ins Polizeifahrzeug zu verbringen und die Personenkontrolle letztendlich durchzuführen.