7.3.1 Beweisfazit Zusammenfassend kann als beweismässig erstellt gelten, dass sich der Beschuldigte während einer ordnungsgemäss angekündigten und durchgeführten Personenkontrolle von der Polizei zu entfernen versuchte, wobei letztlich irrelevant ist, ob er einen Schritt zurück machte oder sich abdrehte. Als der Beschuldigte von C.________ am Arm ergriffen wurde, setzte er sich jedenfalls körperlich zur Wehr und versuchte sich loszureissen, so dass drei weitere Polizisten intervenieren mussten, um den Beschuldigten gegen seinen fortdauernden körperlichen Widerstand ins Fahrzeug zu verbringen.