aufgerufen wird. Der Beschuldigte wurde überdies bereits in der Vergangenheit wegen einschlägiger und ähnlicher Delikte verurteilt, so unter anderem wegen Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 17. Oktober 2015 (Akten N.________ (Verfahrensnummer) pag. 1; ohne Eintrag im Strafregister) und wegen Landfriedensbruchs sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 24. Juni 2016 (Strafbefehl vom 1. Dezember 2016 pag. 92; vgl. Strafregisterauszug pag.